Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage – Nachricht - Elektropraktiker

2022-09-02 21:39:14 By : Mr. Robin Mao

Aus welcher Verteilung erfolgt die Stromversorgung zur Ladung von Akkus für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage?

Bild: xiaoliangge/stock.adobe.com

Frage: Ist es korrekt, dass die Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage (zur Ladung der Akkus) für eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage nicht aus der UV (Geschoss-/Bereichs-Unterverteilung) erfolgen darf, sondern aus der NSHV (Niederspannungs-Hauptverteilung) oder GHV (Gebäude-Hauptverteilung) erfolgen muss?

Antwort: In der zwischenzeitlich nicht mehr gültigen DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2):1989-10 [1] „Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen“, der die besonderen Anforderungen zu den Versammlungsstätten beschrieb, gab es im Absatz 5.2.8 „Sonderbeleuchtung“ eine Aussage zur Stromversorgung. Als Sonderbeleuchtung wurde im Sinne der Norm eine Beleuchtung verstanden, die in betriebsmäßig verdunkelten Räumen (z. B. im Kino) für das Betriebspersonal und die Besucher eine ausreichende Orientierung sicherstellen sollte. Im Absatz 5.2.8.2 der Norm wurde diesbezüglich gefordert, dass die Sonderbeleuchtung über einen eigenen Abgang aus dem Hauptverteiler der allgemeinen Stromversorgung gespeist werden musste. An den Stromkreis der Sonderbeleuchtung durften keine sonstigen Verbraucher, wie z. B. Steckdosen, angeschlossen werden.

Die DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2) [1] aus dem Jahr 1989 wurde zwischenzeitlich durch mehrere Normen ersetzt. Dabei handelt es sich u. a. um die DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718) [2] „Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten“ und die DIN EN 50172 (VDE 0108-100) [3] „Sicherheitsbeleuchtungsanlagen“ aus dem Jahr 2005 sowie die DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [4] „Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke“ aus dem Jahr 2013.

Nur innerhalb der DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560) [4] gibt es im Abschnitt 560.10 „Anwendungen für Brandschutzeinrichtungen“ eine vergleichbare Forderung für Kabel- und Leitungsanlagen. Kabel und Leitungen, die der Stromversorgung von Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen dienen (z. B. Feuerlöschpumpen), müssen über separate Stromkreise aus der Gebäudehauptverteilung (GHV) betrieben werden. Diese Forderung bezieht sich jedoch nicht auf Sicherheitsbeleuchtungsanlagen. Die zuvor beschriebenen Stromkreise werden auch als sogenannte „vorrangige Stromkreise“ bezeichnet. Dabei handelt es sich um Stromkreise, die so nah wie möglich nach der Übergabe bzw. Einspeisung in ein Gebäude abgegriffen werden (z. B. direkt an der Einspeiseseite des Trennschalters der Hauptverteilung). Das Schutzziel ist hierbei, den Stromkreis so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Kabel und Leitungen werden in diesem Fall möglichst ungeschnitten und mit wenigen Klemmstellen direkt zum Verbraucher verlegt. Ein typisches Praxisbeispiel hierfür ist die sogenannte Sprinklerpumpenschaltung.

Fazit. Eine Forderung, dass die Stromversorgung einer Zentralbatterieanlage aus der Niederspannungshauptverteilung (NSHV) bzw. der Gebäudehauptverteilung (GHV) erfolgen muss, ist meines Wissens in den aktuellen Normen nicht mehr vorhanden. Eine solche Forderung gab es jedoch bis zur Ablösung der DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2):1989-10 [1] für die Sonderbeleuchtung in Versammlungsstätten. Unabhängig von den Forderungen der aktuellen Normen lässt sich bei einer reinen Schutzzielbetrachtung (Schutzziel: möglichst lange Aufrechterhaltung des Allgemeinstromkreises für die Zentralbatterieanlage) jedoch auch festhalten, dass eine Stromversorgung direkt aus der NSHV bzw. der GHV die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Ausfalles reduzieren würde.

[1] DIN VDE 0108-2 (VDE 0108-2):1989-10 (zurückgezogen) Starkstromanlagen und Sicherheitsstromversorgung in baulichen Anlagen für Menschenansammlungen – Versammlungsstätten.

[2] DIN VDE 0100-718 (VDE 0100-718):2014-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-718: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Öffentliche Einrichtungen und Arbeitsstätten.

[3] DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2005-01 Sicherheitsbeleuchtungsanlagen.

[4] DIN VDE 0100-560 (VDE 0100-560):2013-10 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 5-56: Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Einrichtungen für Sicherheitszwecke.

Dieser Artikel wurde unserem Facharchiv entnommen.

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